Norm
EVÜ Art7Rechtssatz
Um entscheiden zu können, ob einfach zwingendes oder international zwingendes Recht vorliegt, ist nach dem Zweck der Norm zu fragen. Normen, die überindividuelle Interessen verfolgen, wie zB Handelsbeschränkungen, Währungsbestimmungen, Vorschriften über die Haftpflichtversicherung, Jugendschutz etc zählen zu den international zwingenden Rechtsnormen. Dagegen ist bei Normen, die zusätzlich Individualinteressen schützen, die Qualität als Eingriffsnorm fraglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127822Im RIS seit
13.07.2012Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012