Norm
EKHG §3Rechtssatz
§ 3 EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.Paragraph 3, EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127853Im RIS seit
20.07.2012Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012