RS OGH 2012/3/28 2Ob9/12f

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Veröffentlicht am 28.03.2012
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Rechtssatz

§ 3 EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.Paragraph 3, EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 28.03.2012 2 Ob 9/12f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127853

Im RIS seit

20.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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