Norm
ArbVG §18Rechtssatz
Gegen die Satzungserklärung zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind (BAGS-KV) nach § 18 ArbVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.Gegen die Satzungserklärung zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe beschäftigt sind (BAGS-KV) nach Paragraph 18, ArbVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127854Im RIS seit
20.07.2012Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012