Norm
EO §387 Abs1Rechtssatz
Ein Antrag auf Zustellung einer Anfechtungsmitteilung (§ 9 AnfO) ist nicht einer Klage gleich zu halten und begründet keine Zuständigkeit für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (keine Analogie zu § 387 Abs 1 EO).Ein Antrag auf Zustellung einer Anfechtungsmitteilung (Paragraph 9, AnfO) ist nicht einer Klage gleich zu halten und begründet keine Zuständigkeit für die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (keine Analogie zu Paragraph 387, Absatz eins, EO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127866Im RIS seit
02.08.2012Zuletzt aktualisiert am
02.08.2012