Norm
EO §84 Abs5Rechtssatz
Aus Art 46 iVm Art 44 EuGVVO ist abzuleiten, dass ein Rekurs gegen die Abweisung des Antrags, dem Betreibenden eine Sicherheitsleistung nach § 84 Abs 5 EO aufzuerlegen, unzulässig ist.Aus Artikel 46, in Verbindung mit Artikel 44, EuGVVO ist abzuleiten, dass ein Rekurs gegen die Abweisung des Antrags, dem Betreibenden eine Sicherheitsleistung nach Paragraph 84, Absatz 5, EO aufzuerlegen, unzulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127785Im RIS seit
29.06.2012Zuletzt aktualisiert am
29.06.2012