Norm
ABGB §914 IIIhRechtssatz
Der dem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter (Masseverwalter) gegenüber geltend gemachte Schadenersatzanspruch eines geschädigten Dritten wegen Obliegenheitsverletzung durch den Schuldner (Gemeinschuldner), der einen Sachschaden verursacht, ist als Vermögensschaden in der Berufshaftpflicht des Rechtsanwalts gedeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127803Im RIS seit
10.07.2012Zuletzt aktualisiert am
19.05.2016