RS OGH 2012/4/24 2Ob56/12t

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Veröffentlicht am 24.04.2012
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Rechtssatz

Ein nach der StVO zulässiges Parken stellt, auch wenn dieses zwangsläufig Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten anderer Fahrzeuge hat, jedenfalls keine Besitzstörung dar.

Entscheidungstexte

  • RS0127922">2 Ob 56/12t
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 56/12t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127922

Im RIS seit

20.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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