Rechtssatz
Ein nach der StVO zulässiges Parken stellt, auch wenn dieses zwangsläufig Auswirkungen auf die Parkmöglichkeiten anderer Fahrzeuge hat, jedenfalls keine Besitzstörung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127922Im RIS seit
20.08.2012Zuletzt aktualisiert am
20.08.2012