Norm
EStG §24Rechtssatz
Beim Veräußerungsgewinn (§ 24 EStG) handelt es sich um keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit (§ 60 GSVG), welche bei der Berechnung der Witwenpension zu berücksichtigen wären.Beim Veräußerungsgewinn (Paragraph 24, EStG) handelt es sich um keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit (Paragraph 60, GSVG), welche bei der Berechnung der Witwenpension zu berücksichtigen wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127081Im RIS seit
06.10.2011Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013