Rechtssatz
Der Schuldner einer abgetretenen Forderung hat nämlich nicht nur die Einwendungen, die sein Verhältnis zum Zedenten betreffen, sondern auch alle Einwendungen, die ihm aus seinem Verhältnis zum Zessionar zustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127917Im RIS seit
20.08.2012Zuletzt aktualisiert am
20.08.2012