Norm
StGB §143Rechtssatz
Das konkrete Verhalten des Opfers ist für die Beurteilung der Frage, ob dem vom Täter verwendeten Gegenstand Waffeneigenschaft zukommt, irrelevant, zumal es nicht notwendiges Merkmal einer Waffe ist, schwerste Körperverletzungen oder gar den Tod herbeizuführen und solcherart dem Opfer jede Gegenwehr von vorneherein aussichtslos erscheinen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127864Im RIS seit
02.08.2012Zuletzt aktualisiert am
02.08.2012