RS OGH 2012/6/12 4Ob75/12a

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Veröffentlicht am 12.06.2012
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Rechtssatz

Der Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Er hängt nicht davon ab, ob die damit begehrten Informationen auch auf anderem Weg erlangt werden könnten, und bezieht sich grundsätzlich auf die Erträge und Aufwendungen der gesamten gemeinschaftlichen Sache.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 12.06.2012 4 Ob 75/12a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127995

Im RIS seit

03.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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