Norm
ECG §18 Abs4Rechtssatz
Die Durchsetzung eines Anspruchs nach § 87b Abs 3 UrhG kann daran scheitern, dass die begehrte Auskunft nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden könnte.Die Durchsetzung eines Anspruchs nach Paragraph 87 b, Absatz 3, UrhG kann daran scheitern, dass die begehrte Auskunft nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124952Im RIS seit
13.08.2009Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013