RS OGH 2012/6/28 2Ob85/11f

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Veröffentlicht am 28.06.2012
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Rechtssatz

§ 3 Z 3 EKHG betrifft nur das Verhältnis zwischen Lenker und Halter desselben Kraftfahrzeugs.Paragraph 3, Ziffer 3, EKHG betrifft nur das Verhältnis zwischen Lenker und Halter desselben Kraftfahrzeugs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128161

Im RIS seit

31.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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