Norm
IO §84 Abs3Rechtssatz
Gegen die Verweigerung eines Auftrags an den Insolvenzverwalter, für die Sicherstellung nach § 150 Abs 3 IO zu sorgen, ist kein Rechtsmittel zulässig.Gegen die Verweigerung eines Auftrags an den Insolvenzverwalter, für die Sicherstellung nach Paragraph 150, Absatz 3, IO zu sorgen, ist kein Rechtsmittel zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128039Im RIS seit
06.09.2012Zuletzt aktualisiert am
06.09.2012