Norm
ZaDiG §34Rechtssatz
Die Überwälzung der Beweislast ist nach § 34 Abs 3 ZaDiG unzulässig. Denn nach dieser Norm trifft grundsätzlich den Zahlungsdienstleister die Beweislast dafür, dass der Zahlungsvorgang autorisiert ist.Die Überwälzung der Beweislast ist nach Paragraph 34, Absatz 3, ZaDiG unzulässig. Denn nach dieser Norm trifft grundsätzlich den Zahlungsdienstleister die Beweislast dafür, dass der Zahlungsvorgang autorisiert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128544Im RIS seit
27.03.2013Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013