RS OGH 2012/8/1 1Ob244/11f

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Veröffentlicht am 01.08.2012
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Rechtssatz

Die Überwälzung der Beweislast ist nach § 34 Abs 3 ZaDiG unzulässig. Denn nach dieser Norm trifft grundsätzlich den Zahlungsdienstleister die Beweislast dafür, dass der Zahlungsvorgang autorisiert ist.Die Überwälzung der Beweislast ist nach Paragraph 34, Absatz 3, ZaDiG unzulässig. Denn nach dieser Norm trifft grundsätzlich den Zahlungsdienstleister die Beweislast dafür, dass der Zahlungsvorgang autorisiert ist.

Entscheidungstexte

  • RS0128544">1 Ob 244/11f
    Entscheidungstext OGH 01.08.2012 1 Ob 244/11f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128544

Im RIS seit

27.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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