Norm
ZPO §587Rechtssatz
Wurde die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich vereinbart, so kommt der Schiedsrichtervertrag nach der Schiedsordnung dieser Institution („Wiener Regeln“) zwischen den Schiedsparteien und dem oder den Schiedsrichtern zustande.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128244Im RIS seit
21.12.2012Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015