Norm
uWG §1a Abs3Rechtssatz
Unter „Kinder“ iSd Z 28 Anh UWG sind jedenfalls minderjährige unter vierzehn Jahren zu verstehen.Unter „Kinder“ iSd Ziffer 28, Anh UWG sind jedenfalls minderjährige unter vierzehn Jahren zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128245Im RIS seit
21.12.2012Zuletzt aktualisiert am
21.12.2012