RS OGH 2012/9/26 7Ob101/12x

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Veröffentlicht am 26.09.2012
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Rechtssatz

Für eine amtswegige Beschwerde hinsichtlich eines Bescheids, der keine Rechtswidrigkeit feststellt, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128319

Im RIS seit

07.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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