Norm
StPO §166Rechtssatz
Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des § 166 Abs 1 Z 2 StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des Paragraph 166, Absatz eins, Ziffer 2, StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128191Im RIS seit
20.11.2012Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012