RS OGH 2012/10/8 9Ob68/11g

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Veröffentlicht am 08.10.2012
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Rechtssatz

Ob der Patient bewusst eine (bloß) beachtliche Patientenverfügung erklärt hat oder ihm, dem aufklärenden Arzt oder dem beteiligten Juristen ein Fehler bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung unterlaufen ist, ist nicht von Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • RS0128220">9 Ob 68/11g
    Entscheidungstext OGH 08.10.2012 9 Ob 68/11g
    Beisatz: Offenlassend, ob eine „qualifiziert beachtliche“ Patientenverfügung eine Sachwalterbestellung entbehrlich macht. (T1); Veröff: SZ 2012/100

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128220

Im RIS seit

10.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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