Norm
ABGB idF HaRÄG 2005 §367 ARechtssatz
Durch das HaRÄG 2005 wurde die davor sowohl im bürgerlichen Recht als auch im Handelsrecht geregelten Tatbestände des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten zusammengeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128744Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013