RS OGH 2012/10/11 2Ob178/11g, 2Ob186/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2012
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Rechtssatz

Dem EKHG unterliegen Anhänger ? weil sie zwar Fahrzeuge aber nicht Kraftfahrzeuge sind ? für sich allein grundsätzlich nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127606

Im RIS seit

27.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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