Norm
EO §372Rechtssatz
Ist der beim Exekutionsgericht eingebrachte Exekutionsantrag durch Nachbringung des Originals zu verbessern, etwa weil er mit Fax eingebracht wurde, gilt als Einbringungsdatum der Tag, an dem das Fax beim Exekutionsgericht eingelangt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128314Im RIS seit
07.01.2013Zuletzt aktualisiert am
07.01.2013