RS OGH 2012/10/23 10Ob35/12p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2012
beobachten
merken

Norm

ABGB §215a
UVG §9
  1. ABGB § 215a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  2. ABGB § 215a gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989
  1. UVG § 9 heute
  2. UVG § 9 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. UVG § 9 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003
  4. UVG § 9 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000
  5. UVG § 9 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Für Unterhaltsansprüche im Zeitraum ab dem 18. 6. 2011 ist auch in bereits eingeleiteten Verfahren in erster Linie das Sachrecht jenes Staates maßgebend, in dem die Minderjährige (nunmehr) ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort besteht nach Art 3 lit b EuUVO auch eine Zuständigkeit für die Führung von Unterhaltsstreitigkeiten. Da es insoweit am Inlandsbezug für den österreichischen Jugendwohlfahrtsträger mangelt, ist an seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis nicht festzuhalten.Für Unterhaltsansprüche im Zeitraum ab dem 18. 6. 2011 ist auch in bereits eingeleiteten Verfahren in erster Linie das Sachrecht jenes Staates maßgebend, in dem die Minderjährige (nunmehr) ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dort besteht nach Artikel 3, Litera b, EuUVO auch eine Zuständigkeit für die Führung von Unterhaltsstreitigkeiten. Da es insoweit am Inlandsbezug für den österreichischen Jugendwohlfahrtsträger mangelt, ist an seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis nicht festzuhalten.

Entscheidungstexte

  • RS0128464">10 Ob 35/12p
    Entscheidungstext OGH 23.10.2012 10 Ob 35/12p
    Veröff: SZ 2012/110

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128464

Im RIS seit

13.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten