RS OGH 2012/10/23 10Ob30/12b

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Veröffentlicht am 23.10.2012
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Rechtssatz

Bei einem Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Konto") kann ein einzelner Depotinhaber wirksam auch dahin verfügen, dass er die im Depot erliegenden Wertpapiere verpfändet. Der Hinweis des Verpfänders, dass diese Papiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage (hier zu verneinen: Mutter und Sohn sind Hinterleger, eine Verfügungsbeschränkung wurde nicht ausgesprochen) die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128312

Im RIS seit

07.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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