Norm
ABGB §279 Abs3Rechtssatz
Ein geeigneter Verein ist unmittelbar zu bestellen, wenn sonst besondere Anforderungen mit der Sachwalterschaft verbunden sind, wie insbesondere sozialarbeiterische oder psychologische Fähigkeiten oder beim Umgang mit besonders schwierigen Personen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126464Im RIS seit
09.02.2011Zuletzt aktualisiert am
18.03.2013