Norm
ABGB §1210Rechtssatz
Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss eines Gesellschafters ist die rechtzeitige Beschlussfasssung durch die übrigen nach Kenntnis vom Ausschlussgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128497Im RIS seit
15.03.2013Zuletzt aktualisiert am
15.03.2013