RS OGH 2012/11/16 6Ob131/12a

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Veröffentlicht am 16.11.2012
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Rechtssatz

Es kann zwar zwischen dem Luftfrachtführer und dem Flugplatzbetreiber, nicht aber zwischen letzterem und dem Fluggast ein Vertragsverhältnis angenommen werden, welches einem Schadenersatzanspruch infolge Verspätung eines Fluges aufgrund mangelhafter Räumung der Bewegungsflächen zugrundegelegt werden könnte.

Entscheidungstexte

  • RS0128462">6 Ob 131/12a
    Entscheidungstext OGH 16.11.2012 6 Ob 131/12a
    Veröff: SZ 2012/118

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128462

Im RIS seit

15.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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