RS OGH 2012/11/20 2Ob153/12g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2012
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Norm

ABGB §146b
ABGB §177a Abs1
  1. ABGB § 146b gültig von 01.01.1978 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977
  1. ABGB § 177a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000

Rechtssatz

Die Aufteilung von Aufenthaltsbestimmungsrecht und sonstiger Pflege und Erziehung zwischen den Elternteilen im Rahmen der Zuteilung der Obsorge nach § 177a Abs 1 ABGB widerspricht sowohl den Intentionen des § 146b ABGB als auch dem ? insoweit klaren ? Wortlaut des § 177a Abs 1 ABGB.Die Aufteilung von Aufenthaltsbestimmungsrecht und sonstiger Pflege und Erziehung zwischen den Elternteilen im Rahmen der Zuteilung der Obsorge nach Paragraph 177 a, Absatz eins, ABGB widerspricht sowohl den Intentionen des Paragraph 146 b, ABGB als auch dem ? insoweit klaren ? Wortlaut des Paragraph 177 a, Absatz eins, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128591

Im RIS seit

05.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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