Norm
ASVG §255 Abs4Rechtssatz
Einer im Rahmen eines Sozialplans gewährten (widerruflichen) Dienstfreistellung von 10 Jahren fehlt das für den Tätigkeitsschutz erforderliche Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit" (§ 255 Abs 4 ASVG).Einer im Rahmen eines Sozialplans gewährten (widerruflichen) Dienstfreistellung von 10 Jahren fehlt das für den Tätigkeitsschutz erforderliche Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit" (Paragraph 255, Absatz 4, ASVG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128471Im RIS seit
18.02.2013Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013