Norm
MedienG §1 Abs1 Z5aRechtssatz
Medieninhaber von publizierten Aussendungen, die im Wege eines Internet?Services elektronisch an Abonnenten übermittelt werden, ist deren Aussender, wenn ausschließlich diesem die inhaltliche Gestaltung obliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125858Im RIS seit
05.07.2010Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016