Norm
AHG §1 BbRechtssatz
Bei einem öffentlich?rechtlichen Dienstverhältnis ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht auch dann als Amtshaftungsanspruch gegenüber dem Dienstgeber geltend zu machen, wenn die Verletzung durch den den Beamten aufgrund einer gesetzlichen Zuweisung beschäftigenden privaten Rechtsträger erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128521Im RIS seit
21.03.2013Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015