Norm
AVRAG §3 Abs4Rechtssatz
Bei einem Betriebsübergang begründet das Vorliegen eines bestandgeschützten Dienstverhältnisses iSd BEinstG nicht per se einen den Widerspruchsgründen des § 3 Abs 4 AVRAG gleichzuhaltenden Grund.Bei einem Betriebsübergang begründet das Vorliegen eines bestandgeschützten Dienstverhältnisses iSd BEinstG nicht per se einen den Widerspruchsgründen des Paragraph 3, Absatz 4, AVRAG gleichzuhaltenden Grund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128485Im RIS seit
25.02.2013Zuletzt aktualisiert am
25.02.2013