RS OGH 2012/11/26 9ObA72/12x

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Veröffentlicht am 26.11.2012
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Rechtssatz

Bei einem Betriebsübergang begründet das Vorliegen eines bestandgeschützten Dienstverhältnisses iSd BEinstG nicht per se einen den Widerspruchsgründen des § 3 Abs 4 AVRAG gleichzuhaltenden Grund.Bei einem Betriebsübergang begründet das Vorliegen eines bestandgeschützten Dienstverhältnisses iSd BEinstG nicht per se einen den Widerspruchsgründen des Paragraph 3, Absatz 4, AVRAG gleichzuhaltenden Grund.

Entscheidungstexte

  • RS0128485">9 ObA 72/12x
    Entscheidungstext OGH 26.11.2012 9 ObA 72/12x
    Beisatz: Offenbleibend, ob bzw welche konkreten Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu einem Widerspruchsrecht nach § 3 Abs 4 AVRAG bzw einem Kündigungsgrund nach § 3 Abs 5 AVRAG führen könnten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128485

Im RIS seit

25.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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