RS OGH 2012/11/28 7Ob176/12a

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Veröffentlicht am 28.11.2012
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Rechtssatz

Die Eigentümergemeinschaft tritt mit ihrer Entstehung analog § 69 VersVG in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Versicherungsnehmers (Alleineigentümers) ein.Die Eigentümergemeinschaft tritt mit ihrer Entstehung analog Paragraph 69, VersVG in die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Versicherungsnehmers (Alleineigentümers) ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128584

Im RIS seit

28.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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