Norm
EStG §2 Abs1 Z3Rechtssatz
Der in Form einer „Einmalzahlung“ vom Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährte Fahrtkostenzuschuss kann wegen des Zusammenhangs mit dem laufenden Entgelt bei Errechnung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs 1 Z 3 KBGG) nicht als „sonstiger Bezug“ nach § 67 EStG 1988 angesehen werden, sondern ist als laufender Bezug bei Errechnung der Zuverdienstgrenze in Ansatz zu bringen (§ 8 Abs 1 Z 1 KBGG).Der in Form einer „Einmalzahlung“ vom Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gewährte Fahrtkostenzuschuss kann wegen des Zusammenhangs mit dem laufenden Entgelt bei Errechnung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, KBGG) nicht als „sonstiger Bezug“ nach Paragraph 67, EStG 1988 angesehen werden, sondern ist als laufender Bezug bei Errechnung der Zuverdienstgrenze in Ansatz zu bringen (Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, KBGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128475Im RIS seit
19.02.2013Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013