RS OGH 2012/12/19 7Ob190/12k

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Veröffentlicht am 19.12.2012
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Rechtssatz

Der Abschluss einer Lebensversicherung kann zwar der Vorsorge für den privaten Bereich dienen. Wird eine solche aber als Tilgungsträger für einen für das Unternehmen aufgenommenen ? nicht unbeträchtlichen - Kredit vorgesehen, so besteht jedenfalls ein innerer sachlicher Zusammenhang von nicht bloß untergeordneter Bedeutung zwischen der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen gegenüber dem Lebensversicherer und der geschäftlichen Tätigkeit.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 19.12.2012 7 Ob 190/12k

Schlagworte

Privat-Rechtsschutzversicherung; Konsumenten-Rechtsschutzversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128650

Im RIS seit

29.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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