Norm
VersVG §158jRechtssatz
Der Abschluss einer Lebensversicherung kann zwar der Vorsorge für den privaten Bereich dienen. Wird eine solche aber als Tilgungsträger für einen für das Unternehmen aufgenommenen ? nicht unbeträchtlichen - Kredit vorgesehen, so besteht jedenfalls ein innerer sachlicher Zusammenhang von nicht bloß untergeordneter Bedeutung zwischen der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen gegenüber dem Lebensversicherer und der geschäftlichen Tätigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Privat-Rechtsschutzversicherung; Konsumenten-RechtsschutzversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128650Im RIS seit
29.04.2013Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013