RS OGH 2012/12/20 2Ob170/12g

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Veröffentlicht am 20.12.2012
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Rechtssatz

Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG.Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv Paragraph 9, Absatz 2, EKHG.

Entscheidungstexte

  • RS0128726">2 Ob 170/12g
    Entscheidungstext OGH 20.12.2012 2 Ob 170/12g
    Beisatz: Andernfalls müsste eine solche selbst bei einem auch auf Autobahnen häufig vorkommenden Anhalten im Zuge einer Verkehrsstockung angenommen werden. (T1)
    Bem: Mit detaillierter Auflistung der Judikatur zum Thema: Kfz-Stillstand-Betriebsgefahr. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128726

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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