Norm
ZPO §52Rechtssatz
Ein Zwischenstreit liegt vor, wenn es um einen Streit über einen nicht den Klagsanspruch an sich betreffenden Punkt geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128786Im RIS seit
25.06.2013Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013