RS OGH 2013/1/24 2Ob258/12y

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Veröffentlicht am 24.01.2013
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Rechtssatz

Die durch § 10 B?KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.Die durch Paragraph 10, B?KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.

Entscheidungstexte

  • RS0128725">2 Ob 258/12y
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 258/12y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128725

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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