Norm
B-KUVG §9Rechtssatz
Die durch § 10 B?KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.Die durch Paragraph 10, B?KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128725Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
04.06.2013