Norm
KSchG §6 Abs2 Z3Rechtssatz
Eine Kreditvereinbarung, die ab einer bestimmten Kursschwankung eine automatische Konvertierung in eine andere Währung vorsieht, und dem Kreditnehmer selbst dann, wenn die schon bestellten Sicherheiten die Risikoerhöhung abgedeckt haben sollten, keine Möglichkeit einräumt bei Erreichen des Limits, die Konvertierung abzuwenden, widerspricht dem anerkennenswerten Interesse des Kreditnehmers und ist ihm mangels sachlicher Rechtfertigung unzumutbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Stop-loss-LimitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128734Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
26.06.2015