RS OGH 2013/1/24 11Os9/13b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2013
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Norm

MRK Art5 IVI
MRK Art5 IV4e
StPO §6 Abs2 B
StPO §89 Abs5 B
  1. StPO § 89 heute
  2. StPO § 89 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  3. StPO § 89 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  4. StPO § 89 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  5. StPO § 89 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Wird die Zustellung der Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der dazu ergangenen Äußerung der Oberstaatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht ohne nachvollziehbares Vorliegen der Voraussetzungen des § 89 Abs 5 zweiter Satz iVm Abs 2a Z 4 StPO unterlassen, ist von einer mit Grundrechtsbeschwerde aufgreifbaren Grundrechtsverletzung auszugehen, weil der Beschuldigte solcherart in seinem Recht, inhaltliche Gegenargumente zur Haftfrage vorzubringen und folglich in seinem Recht, dass die Freiheitsentziehung ausschließlich auf die im Gesetz vorgesehene Weise erfolgt, beschnitten wird, worin eine Verletzung nicht nur von Art 6, sondern auch von Art 5 MRK zu erblicken ist.Wird die Zustellung der Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der dazu ergangenen Äußerung der Oberstaatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht ohne nachvollziehbares Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 89, Absatz 5, zweiter Satz in Verbindung mit Absatz 2 a, Ziffer 4, StPO unterlassen, ist von einer mit Grundrechtsbeschwerde aufgreifbaren Grundrechtsverletzung auszugehen, weil der Beschuldigte solcherart in seinem Recht, inhaltliche Gegenargumente zur Haftfrage vorzubringen und folglich in seinem Recht, dass die Freiheitsentziehung ausschließlich auf die im Gesetz vorgesehene Weise erfolgt, beschnitten wird, worin eine Verletzung nicht nur von Artikel 6,, sondern auch von Artikel 5, MRK zu erblicken ist.

Entscheidungstexte

  • RS0128499">11 Os 9/13b
    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 11 Os 9/13b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128499

Im RIS seit

19.03.2013

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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