Norm
BMSVG §6 Abs3Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 6 Abs 3 Satz 2 BSMVG für die Auszahlung sind im Rahmen einer gemeinsamen Einklagung restlicher Entgeltansprüche und der daraus abgeleiteten Beiträge als Abfertigung erreichbar.Die Voraussetzungen des Paragraph 6, Absatz 3, Satz 2 BSMVG für die Auszahlung sind im Rahmen einer gemeinsamen Einklagung restlicher Entgeltansprüche und der daraus abgeleiteten Beiträge als Abfertigung erreichbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128627Im RIS seit
24.04.2013Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013