Norm
BSVG §140 Abs7Rechtssatz
Die nachträgliche Änderung eines Einheitswertes durch das Finanzamt hat keinen Einfluss auf das zum Stichtag nach § 140 Abs 7, 9 BSVG ermittelte pauschale Ausgedinge und somit auch nicht auf die (Versagung der) Ausgleichszulage.Die nachträgliche Änderung eines Einheitswertes durch das Finanzamt hat keinen Einfluss auf das zum Stichtag nach Paragraph 140, Absatz 7, 9, BSVG ermittelte pauschale Ausgedinge und somit auch nicht auf die (Versagung der) Ausgleichszulage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128673Im RIS seit
13.05.2013Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013