Norm
VOEG §4Rechtssatz
Die §§ 4 und 5 VOEG umschreiben die bisher in § 2 VerkOG enthaltenen Entschädigungstatbestände. Der Fachverband hat nach Verkehrsunfällen im Inland das Opfer in den aufgezählten Fällen (darunter vorsätzliche Schädigung) für Personen- und Sachschäden zu entschädigen. Dabei wird weiterhin fingiert, dass der schadenersatzrechtliche Leistungsanspruch des Opfers durch eine Kfz?Haftpflichtversicherung (im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht) gedeckt ist.Die Paragraphen 4 und 5 VOEG umschreiben die bisher in Paragraph 2, VerkOG enthaltenen Entschädigungstatbestände. Der Fachverband hat nach Verkehrsunfällen im Inland das Opfer in den aufgezählten Fällen (darunter vorsätzliche Schädigung) für Personen- und Sachschäden zu entschädigen. Dabei wird weiterhin fingiert, dass der schadenersatzrechtliche Leistungsanspruch des Opfers durch eine Kfz?Haftpflichtversicherung (im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht) gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128775Im RIS seit
24.06.2013Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013