Norm
StGB §32Rechtssatz
Eine bereits erfolgte Schadensgutmachung ist ? als Nachtatverhalten ? allenfalls geeignet den Schuldgehalt zu reduzieren. Das Fehlen einer Wiedergutmachung kann demgegenüber die Schuldgewichtung nicht zum Nachteil des Angeklagten verschieben, zumal eine Restitutionsmaßnahme regelmäßig erst im Zuge einer Diversion initiiert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128763Im RIS seit
06.06.2013Zuletzt aktualisiert am
06.06.2013