Norm
UWG §1 Abs2 Satz2 ERechtssatz
Werden Kinder durch eine unter Berücksichtigung ihres Fassungsvermögens (§ 1 Abs 2 Satz 2 UWG) irreführende Geschäftspraktik oder sonst auf unlautere Weise dazu veranlasst, ihre Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese sonst nicht getroffen hätten, liegt darin im Regelfall eine die Eltern belästigende aggressive Geschäftspraktik im Sinn von § 1a Abs 1 UWG.Werden Kinder durch eine unter Berücksichtigung ihres Fassungsvermögens (Paragraph eins, Absatz 2, Satz 2 UWG) irreführende Geschäftspraktik oder sonst auf unlautere Weise dazu veranlasst, ihre Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese sonst nicht getroffen hätten, liegt darin im Regelfall eine die Eltern belästigende aggressive Geschäftspraktik im Sinn von Paragraph eins a, Absatz eins, UWG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kinder als KaufmotivatorenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123821Im RIS seit
10.10.2012Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013