RS OGH 2013/3/19 13Os75/11w, 11Os13/13s

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Veröffentlicht am 19.03.2013
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Rechtssatz

Unterbliebene Sachverhaltsaufklärung (hier: durch Übersetzung zur Alibibeweisführung vorgelegter fremdsprachiger Urkunden) ist nicht Gegenstand einer Mängelrüge. Soweit darin eine Verletzung des besonderen Beschleunigungsgebots in Strafsachen gesehen wird, muss dies ausdrücklich als solche reklamiert werden.

Entscheidungstexte

  • RS0126977">13 Os 75/11w
    Entscheidungstext OGH 14.07.2011 13 Os 75/11w
  • RS0126977">11 Os 13/13s
    Entscheidungstext OGH 19.03.2013 11 Os 13/13s
    Auch; Beisatz: Eine unvollständige Beweiserhebung ist kein Gegenstand der Mängelrüge. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126977

Im RIS seit

04.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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