RS OGH 2013/3/27 7Ob30/13g

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Veröffentlicht am 27.03.2013
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Rechtssatz

Die Auswirkungen des Fehlverhaltens eines von mehreren Versicherungsnehmern (Mitversicherten), das den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat (zB Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug, vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls) auf den (die) anderen Versicherungsnehmer (Mitversicherten) ist davon abhängig, ob eine Mehrheit versicherter Interessen besteht oder ob ein gemeinschaftliches, gleichartiges und ungeteiltes Interesse aller Versicherungsnehmer (Mitversicherter) versichert ist. Nur im letzten Fall kommt es zu einer Zurechnung des Fehlverhaltens anderer am Vertrag beteiligter Personen.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 27.03.2013 7 Ob 30/13g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128835

Im RIS seit

18.07.2013

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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