Rechtssatz
Eine Einschränkung der Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, den Versicherungsvertrag zu stornieren, allein aus dem Vertrag zum Versicherungsmakler sieht das Gesetz nicht vor. Die Stornierung des Versicherungsvertrags stellt daher keinen Verstoß gegen eine Treuepflicht allein aus dem Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Makler dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125794Im RIS seit
07.06.2010Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013