RS OGH 2013/4/17 8Ob81/09h, 7Ob54/13m

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Veröffentlicht am 17.04.2013
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Rechtssatz

Eine Einschränkung der Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, den Versicherungsvertrag zu stornieren, allein aus dem Vertrag zum Versicherungsmakler sieht das Gesetz nicht vor. Die Stornierung des Versicherungsvertrags stellt daher keinen Verstoß gegen eine Treuepflicht allein aus dem Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Makler dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125794

Im RIS seit

07.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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