Norm
ABGB §919Rechtssatz
Der Nichterfüllungsschaden eines Bankkunden infolge der Verletzung einer Stop-Loss-Order durch die Bank besteht grundsätzlich in dem Betrag, der dem Bankkunden zugeflossen wäre, wenn die Bank ihrer vertraglichen Verpflichtung entsprochen und die Order durch Selbsteintritt vollständig ausgeführt hätte, abzüglich einer als Gegenleistung für die Transaktion allenfalls vorgesehenen Provision und der Transaktionskosten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Stop Loss OrderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128906Im RIS seit
19.08.2013Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015